Barrierefreiheit neu gedacht ab 2025

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Das Barrierefreiheitsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz genannten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.
Welche Produkte barrierefrei gemacht werden sollen?
- Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Handys
- Geldautomaten, Ticketautomaten und Check-in-Automaten
- internetfähige Fernseher
- E-Book-Reader
Welche Dienste sollen zugänglich sein?
Folgende Services müssen Unternehmen künftig problemlos anbieten:
- Telefondienste
- E-Books
- Dienstleistungen über mobile Endgeräte und Apps im nationalen Personenverkehr
- Bankdienstleistungen
- E-Commerce
- Fahrgastservice (interaktive Kioske für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr)