Logo
Zurück

„Internet für alle“ ist keine Vision – es ist längst überfällig

Lesezeit:

Minuten

Das Internet ist längst kein „nice-to-have“-Kanal mehr, sondern die zentrale Infrastruktur für Information, Kommunikation und Geschäftsabschlüsse. Umso gravierender ist es, dass ein erheblicher Teil der Menschen diese Infrastruktur nach wie vor nur eingeschränkt oder gar nicht nutzen kann – einfach, weil Websites, Shops und Portale nicht barrierefrei gestaltet sind.

 

Gleichzeitig verschärft sich der rechtliche Rahmen deutlich: Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Juni 2025 eine Regelung in Kraft, die für viele digitale Angebote Barrierefreiheit zur Pflicht macht.
Wer wartet, hofft auf Zeit – und riskiert Bußgelder, Abmahnungen und einen nachhaltigen Reputationsschaden.

 

Kurz gesagt: Barrierefreiheit im Internet ist akut – gesellschaftlich, rechtlich und wirtschaftlich.

Warum Unternehmen jetzt handeln müssen

 

In Deutschland leben rund 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen, das entspricht 9,3 % der Gesamtbevölkerung.
Hinzu kommen Millionen Menschen mit leichten Einschränkungen, altersbedingten Beeinträchtigungen oder temporären Behinderungen (z. B. nach Unfällen).

 

Für all diese Menschen kann eine nicht barrierefreie Website bedeuten:

  • Keine Möglichkeit, Produkte online zu kaufen
  • Kein Zugriff auf wichtige Informationen (z. B. Service, Support, Anträge, Dokumente)
  • Kein vollwertiger Zugang zu Arbeitgeberportalen, Weiterbildungsangeboten oder Intranets

Barrierefreiheit ist damit eine Frage der Teilhabe – und zwar nicht nur im privaten, sondern auch im wirtschaftlichen Kontext. Unternehmen, die ihre digitalen Kanäle nicht zugänglich machen, schließen faktisch Kundinnen, Mitarbeitende und Partner aus.

 

 

Der rechtliche Druck steigt: BFSG & WCAG als Mindeststandard

 

Mit dem European Accessibility Act (EAA) hat die EU einen Rahmen geschaffen, der in Deutschland über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt wird.

 

Ab dem 28. Juni 2025 müssen zahlreiche Produkte und Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher angeboten werden, barrierefrei sein – darunter:

  • ein großer Teil des Online-Handels (Webshops, Plattformen)
  • digitale Dienstleistungen, z. B. Bank- und Telekommunikationsdienste
  • bestimmte Websites, Apps und Self-Service-Portale
  •  

Das BFSG verweist dabei auf internationale Standards, insbesondere die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA.

 

Diese Richtlinien legen konkret fest, wann digitale Inhalte als zugänglich gelten – etwa in Bezug auf:

  • Wahrnehmbarkeit (z. B. Kontraste, Alternativtexte für Bilder)
  • Bedienbarkeit (z. B. Tastatur-Navigation, Fokus-Reihenfolge)
  • Verständlichkeit (z. B. klare Sprache, konsistente Navigation)
  • Robustheit (technische Umsetzung, semantische Struktur, Kompatibilität mit Assistenztechnologien)
  • Assistenztechnologien)

 

Bei Verstößen drohen aufsichtsrechtliche Maßnahmen und Bußgelder, etwa laut IHK-Informationen in einer Größenordnung von bis zu 100.000 Euro)
Hinzu kommen mögliche Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände.

 

Die entscheidende Botschaft:

Barrierefreiheit ist nicht mehr freiwillig, sondern wird rechtlich eingefordert – und zwar prüfbar, dokumentierbar und sanktionierbar.

 

Barrierefreiheit als echter Business-Faktor

 

Wer Barrierefreiheit nur als Kostenfaktor oder Compliance-Pflicht betrachtet, greift zu kurz. In Wahrheit ist sie ein Business-Hebel mit direktem Einfluss auf Umsatz, Effizienz und Marke.

 

Mehr Reichweite und Umsatz

 

  • Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sind eine relevante, wachsende Kundengruppe – online wie offline.
  • Barrierefreie Websites, Shops und Portale bauen Zugangshürden ab und ermöglichen mehr Transaktionen, mehr Anfragen, mehr Self-Service.

 

Bessere User Experience für alle

Barrierefreiheit erzwingt Prinzipien, die für alle Nutzergruppen vorteilhaft sind:

  • klare Informationsarchitektur
  • klare Buttons und Links
  • verständliche Formulare
  • sinnvolle Fehlermeldungen
  • mobile Tauglichkeit und gute Performance

Die Einhaltung der WCAG 2.1 AA verbessert nachweislich die allgemeine Benutzerfreundlichkeit und senkt damit Abbrüche im Bestell- oder Anfrageprozess.

 

Stärkeres SEO und bessere Auffindbarkeit

Viele Accessibility-Maßnahmen unterstützen zugleich die Suchmaschinenoptimierung:

  • semantische Überschriftenstruktur
  • Alt-Texte und sinnvolle Linktexte
  • klare Struktur und konsistente Navigation

Suchmaschinen können solche Seiten besser verstehen, indexieren und bewerten. Die Folge: mehr Sichtbarkeit – gerade im organischen Bereich, der unabhängig von steigenden Werbekosten funktioniert.

 

Wenn Sie wissen möchten,

  • wie barrierefrei Ihre Website, Ihr Shop oder Ihr Portal heute schon ist
  • welche Anforderungen aus BFSG und WCAG für Ihr Unternehmen konkret relevant sind
  • und wie Sie Barrierefreiheit in Ihre bestehende Digital- und Systemlandschaft integrieren können,

dann sprechen Sie uns an.

Als Digitalagentur mit Schwerpunkt auf komplexen digitalen Ökosystemen (PIM, DAM, CMS, E-Commerce, Portale, Intranet) unterstützen wir Sie dabei, digitale Barrierefreiheit strategisch, technisch sauber und effizient umzusetzen – bevor der Druck von außen entsteht.

 

Teilen

Kategorien

Internet für alle


Dezember 18, 2025

Warum eine zentrale Datenplattform der Schlüssel zu digitaler Effizienz ist


November 05, 2025

So schaffen Sie ein vernetztes digitales Ökosystem für Daten, Medien und Inhalte


November 05, 2025

just make it simple

Wilhelmine-Reichard-Str. 26, 80935 München

Mo - Fr 9:00 - 17:30

Copyright © 2025 asioso. All Rights Reserved.