DPP Compliance: Haftung und Verantwortung klären
Lesezeit:
Minuten
Beim Digitalen Produktpass reicht es nicht aus, lediglich einen QR-Code bereitzustellen. Sobald für eine Produktgruppe eine Pflicht zum Digitalen Produktpass gilt, muss der verantwortliche Wirtschaftsakteur auch sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Informationen richtig, vollständig, aktuell und regelkonform bereitgestellt werden.
Für Geschäftsführungen entsteht damit eine zentrale Frage:
Wer trägt die Verantwortung, wenn Angaben fehlen, veraltet oder falsch sind?
Die Antwort hängt von der Produktgruppe, der anwendbaren Rechtsgrundlage und der jeweiligen Rolle in der Lieferkette ab. DPP Compliance muss deshalb als Zusammenspiel aus Regulatorik, Produktdatenmanagement und klarer Governance verstanden werden.
Wichtig dabei: Die Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR) führt nicht automatisch für jedes Produkt unmittelbar eine DPP-Pflicht ein. Für viele Produktgruppen entstehen konkrete Anforderungen erst durch produktspezifische delegierte Rechtsakte. Daneben gelten für bestimmte Bereiche wie Batterien oder Bauprodukte eigene sektorale Regelungen.
Wer trägt die Verantwortung für den Digitalen Produktpass?
Die ESPR unterscheidet verschiedene Wirtschaftsakteure. Welche konkreten Pflichten für ein Produkt gelten, ergibt sich aus der ESPR in Verbindung mit dem jeweils einschlägigen produktspezifischen Rechtsakt.
Grundsätzlich trägt der Hersteller eine zentrale Verantwortung dafür, dass ein von den entsprechenden Anforderungen erfasstes Produkt die geltenden Ökodesign- und Informationsanforderungen erfüllt. Dazu können unter anderem die Durchführung der Konformitätsbewertung, die Erstellung technischer Unterlagen sowie – soweit vorgeschrieben – die Bereitstellung eines Digitalen Produktpasses gehören.
Auch die Verfügbarkeit der vorgeschriebenen Informationen muss sichergestellt werden. Dabei gilt nicht pauschal eine unbegrenzte Aufbewahrungsdauer. Maßgeblich sind die Anforderungen und Zeiträume, die für die jeweilige Produktgruppe festgelegt werden.
Importeure dürfen betroffene Produkte nur in Verkehr bringen, wenn die einschlägigen Anforderungen erfüllt sind. Dazu gehört unter anderem die Prüfung, ob der Hersteller die erforderliche Konformitätsbewertung vorgenommen, die technische Dokumentation erstellt und – sofern vorgeschrieben – einen Digitalen Produktpass bereitgestellt hat.
Auch Vertreiber haben eigene Prüfpflichten. Sie müssen unter anderem darauf achten, dass erforderliche Kennzeichnungen, Unterlagen und – soweit einschlägig – ein Digitaler Produktpass vorhanden sind. Bestehen Hinweise darauf, dass ein Produkt nicht konform ist, dürfen sie es nicht ohne Weiteres auf dem Markt bereitstellen.
Händler wiederum müssen insbesondere sicherstellen, dass Kunden Zugang zu den vorgeschriebenen Produktinformationen und zum Digitalen Produktpass erhalten.
Besondere Vorsicht ist auch bei Eigenmarken und Produktänderungen erforderlich: Wer ein Produkt unter dem eigenen Namen oder der eigenen Marke in Verkehr bringt oder ein Produkt so verändert, dass dadurch dessen Konformität mit den einschlägigen Anforderungen beeinflusst wird, kann selbst Herstellerpflichten übernehmen.
Für Batterien, Bauprodukte und andere sektoral geregelte Waren gelten zudem eigenständige Regelwerke. Eine pauschale DPP-Rollenverteilung für das gesamte Sortiment ist deshalb riskant.
DPP Compliance ist nicht gleich Produkthaftung
Bei Haftungsfragen rund um den Digitalen Produktpass sollten mindestens vier Ebenen voneinander unterschieden werden.
Regulatorische Verantwortung
Die regulatorische Verantwortung betrifft die Einhaltung der ESPR beziehungsweise der jeweils einschlägigen sektoralen Verordnung und produktspezifischen Anforderungen.
Werden die Vorgaben nicht eingehalten, können Marktüberwachungsbehörden Korrekturmaßnahmen verlangen. Abhängig von der konkreten Nichtkonformität können beispielsweise Vertriebsbeschränkungen, Rücknahmen oder Rückrufe relevant werden.
Zusätzlich müssen die Mitgliedstaaten wirksame Sanktionen für Verstöße vorsehen.
Verbraucherrechtlicher Schadensersatz nach der ESPR
Neben behördlichen Maßnahmen enthält die ESPR auch eigene Regelungen zum Verbraucherrechtsschutz.
Entsteht einem Verbraucher ein Schaden, weil ein Produkt nicht mit den in einem delegierten Rechtsakt festgelegten Ökodesign-Anforderungen übereinstimmt, können unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche gegen den verantwortlichen Wirtschaftsakteur entstehen.
Welche Person oder welches Unternehmen konkret haftet, hängt unter anderem von der Rolle in der Lieferkette und dem jeweiligen Sachverhalt ab.
Damit ist die DPP- und Ökodesign-Compliance nicht ausschließlich eine Frage behördlicher Kontrolle, sondern kann auch zivilrechtliche Folgen haben.
Vertragliche Haftung und Regress
Ein weiterer Bereich ist die vertragliche Haftung innerhalb der Lieferkette.
Liefert beispielsweise ein Zulieferer falsche Material-, Herkunfts-, Emissions- oder Stoffdaten, können vertragliche Ansprüche auf Nachbesserung, Freistellung oder Schadensersatz bestehen.
Deshalb sollte in Lieferantenverträgen klar geregelt werden:
- welche Produktdaten bereitgestellt werden müssen,
- welche Qualitätsanforderungen gelten,
- wie häufig Informationen aktualisiert werden müssen,
- welche Nachweise erforderlich sind,
- wer für falsche oder verspätete Angaben verantwortlich ist,
- und welche Folgen Datenfehler haben.
Solche Verträge können Risiken innerhalb der Lieferkette verteilen. Sie ändern jedoch nicht automatisch die regulatorische Verantwortung des nach dem jeweiligen Rechtsakt verpflichteten Wirtschaftsakteurs.
Produkthaftung und Produktsicherheit
Von der regulatorischen DPP-Verantwortung zu unterscheiden ist die klassische Produkthaftung.
Ein fehlerhafter oder unvollständiger Digitaler Produktpass führt nicht automatisch zu Produkthaftung. Produkthaftungsrechtlich können falsche oder fehlende Informationen jedoch relevant werden, wenn sie die Sicherheit des Produkts betreffen und zur Fehlerhaftigkeit des Produkts beziehungsweise zu einem entstandenen Schaden beitragen.
Das kann beispielsweise bei sicherheitsrelevanten Gebrauchsinformationen, Wartungshinweisen, Stoffinformationen oder anderen für die sichere Nutzung relevanten Angaben eine Rolle spielen.
Für Produkte, die nach dem 8. Dezember 2026 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden, gewinnt außerdem die neue europäische Produkthaftungsrichtlinie an Bedeutung.
Die konkrete Haftungsbewertung bleibt jedoch immer eine Frage des Einzelfalls und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Warum Datenqualität zum Compliance- und Haftungsfaktor wird
Die größten Risiken entstehen häufig nicht am QR-Code selbst, sondern in den zugrunde liegenden Quellsystemen.
Produktinformationen liegen in vielen Unternehmen verteilt in unterschiedlichen Systemen, beispielsweise:
- ERP,
- PIM,
- PLM,
- MDM,
- DAM,
- Dokumentenmanagementsystemen,
- Lieferantenportalen,
- Nachhaltigkeitsplattformen,
- Excel-Dateien oder weiteren Fachsystemen.
Für jedes verpflichtende Datenfeld sollte deshalb klar definiert sein:
- Welches System ist die verbindliche Quelle?
- Wer liefert die Information?
- Wer prüft die Information?
- Wer gibt die Information verbindlich frei?
- Welcher Nachweis belegt ihre Richtigkeit?
- Wann muss sie aktualisiert werden?
- Wie werden Änderungen dokumentiert?
- Wie lässt sich nachvollziehen, welche Information zu welchem Zeitpunkt veröffentlicht wurde?
Je stärker Produktinformationen aus verschiedenen Systemen, Ländern und Lieferanten zusammengeführt werden, desto wichtiger werden nachvollziehbare Prozesse und Datenverantwortlichkeiten.
Ein Digitaler Produktpass ist deshalb nicht nur ein Technologieprojekt.
DPP Compliance ist keine reine IT-Aufgabe
Eine reine IT-Zuständigkeit genügt nicht.
Compliance und Recht müssen die regulatorischen Anforderungen einordnen.
Fachbereiche und Produktmanagement müssen die inhaltliche Richtigkeit der Produktinformationen sicherstellen.
Einkauf und Lieferantenmanagement müssen erforderliche Daten von Zulieferern verbindlich einfordern.
Nachhaltigkeitsverantwortliche können insbesondere bei Umwelt-, Material- und Kreislaufwirtschaftsdaten eine zentrale Rolle übernehmen.
IT und Datenmanagement müssen kontrollierte Datenflüsse, Schnittstellen, Zugriffsrechte und technische Verfügbarkeit sicherstellen.
DPP Compliance entsteht damit erst durch das Zusammenspiel mehrerer Unternehmensbereiche.
So schafft die Geschäftsführung belastbare Verantwortlichkeiten
Ein tragfähiges Governance-Modell sollte mindestens vier zentrale Entscheidungen enthalten.
1. Produkte und Unternehmensrollen je Rechtsakt zuordnen
Unternehmen sollten zunächst systematisch prüfen:
- Welche Produktgruppen sind betroffen?
- Welcher Rechtsakt gilt?
- Welche Rolle nimmt das eigene Unternehmen ein?
- Hersteller?
- Importeur?
- Vertreiber?
- Händler?
- Bevollmächtigter?
- Eigenmarkeninhaber?
Gerade international tätige Unternehmen können für unterschiedliche Produkte unterschiedliche Rollen einnehmen.
2. Einen fachlich verantwortlichen DPP-Owner benennen
Für die übergreifende Steuerung sollte eine klar verantwortliche Rolle definiert werden.
Der DPP-Owner muss nicht sämtliche Inhalte selbst erstellen. Er sollte jedoch sicherstellen, dass Anforderungen, Zuständigkeiten, Systeme und Prozesse zusammengeführt werden.
3. Datenverantwortung und Freigaben definieren
Für jedes relevante Datenfeld sollte festgelegt werden:
- Wer ist für die Information verantwortlich?
- Wer liefert sie?
- Wer prüft sie?
- Wer genehmigt sie?
- Wer wird informiert?
Eine RACI-Matrix kann dabei helfen, Verantwortlichkeiten transparent und auditierbar abzubilden.
Eine solche Matrix ist kein ausdrücklich von der ESPR vorgeschriebenes Instrument, kann aber ein wirkungsvolles Governance-Werkzeug sein.
4. Lieferantenverträge erweitern
