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Barrierefreiheit neu gedacht ab 2025

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Das Barrierefreiheitsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen die im Gesetz genannten Produkte und Dienstleistungen barrierefrei sein.

Welche Produkte barrierefrei gemacht werden sollen? 

 
Unter anderem müssen Unternehmen künftig folgende Produkte barrierefrei bereitstellen: 
 
  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Handys 
  • Geldautomaten, Ticketautomaten und Check-in-Automaten 
  • internetfähige Fernseher 
  • E-Book-Reader 
 

Welche Dienste sollen zugänglich sein? 

 
Folgende Services müssen Unternehmen künftig problemlos anbieten: 
 
  • Telefondienste 
  • E-Books 
  • Dienstleistungen über mobile Endgeräte und Apps im nationalen Personenverkehr 
  • Bankdienstleistungen 
  • E-Commerce 
  • Fahrgastservice (interaktive Kioske für Stadt-, Vorort- und Regionalverkehr) 
 
 
Unternehmen der Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) 
 
Hersteller, Vertreiber und Importeure der vorgenannten Produkte und Anbieter der genannten Dienstleistungen unterliegen dem Accessibility Enhancement Act. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen (weniger als zehn Mitarbeiter, mit einem Jahresumsatz von bis zu zwei Millionen Euro), sind rechtlich nicht verpflichtet. Kleinstunternehmen, die Produkte in Verkehr bringen, fallen jedoch unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). 

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